Die folgenden Wörter, sogenannte „Operatoren“, geben bei Aufgaben genau an, was du machen sollst und was deine Lehrkraft bei der Bearbeitung der Aufgabe erwartet.
Begründe / Zeige | Entweder musst du eine wahre Aussage bestätigen oder du musst eine falsche Aussage widerlegen. Wenn es nicht vorgegeben ist, kannst du das Vorgehen frei wählen (z. B. Argumente, Rechnungen, Skizzen oder Gegenbeispiele). |
Berechne | Du ermittelst mithilfe einer nachvollziehbaren Rechnung die Lösung. |
Beschreibe | Du stellst ein Vorgehen unter Verwendung der mathematischen Fachbegriffe sprachlich dar. |
Bestimme / Ermittle | Der Lösungsweg muss nachvollziehbar dargestellt werden; deine Lösung kann Rechnungen, Erklärungen, Skizzen oder Zeichnungen enthalten. |
Beurteile | Du prüfst eine Aussage oder wählst eine Möglichkeit und begründest deine Entscheidung. |
Entscheide | Du wählst aus gegebenen Möglichkeiten die passenden aus. Eine Begründung ist nicht notwendig, außer diese wird zusätzlich gefordert. |
Erkläre | Du machst Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar und ordnest sie in Zusammenhänge ein. |
Gib an / Nenne | Von dir wird nur ein Ergebnis erwartet, ein Lösungsweg oder eine Begründung ist nicht erforderlich. |
Skizziere | Du fertigst die Skizze so an, dass sie das Wesentliche grafisch beschreibt. |
Zeichne | Du fertigst mithilfe von Geodreieck, Zirkel etc. eine genaue Zeichnung an. |
Konstruiere | Du fertigst mithilfe von Geodreieck und Zirkel eine Konstruktion an. Dabei müssen die Konstruktionsschritte erkennbar sein. |
Des Weiteren können in Prüfungen natürlich auch noch andere Operatoren vorkommen, wie zum Beispiel „Ordne zu“, „Überprüfe“, „Untersuche“, „Runde“ oder „Schätze ab“.
Die Operatoren können durch einschränkende Zusatzangaben oder weitere Vorgaben ergänzt werden (z. B. „Begründe rechnerisch …“ oder „Bestimme zeichnerisch …“).